Allgemeines über Fachhochschule

Geschichte der Fachhochschulen

Die Geschichte der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland kann in drei Phasen eingeteilt werden: Erste und konzeptionelle Phase bis 1969, Zweite und Ausbauphase bis 1999, Dritte Phase ab 2000. Die Geschichte der Fachhochschulen im übrigen deutschen Sprachraumaum ist unter den einzelnen Ländern zu finden. Die bundesdeutschen Fachhochschulen unterscheiden sich teilweise erheblich von den anderen europäischen Fachhochschulen. In den Niederlanden z.B. bieten Fachhochschulen ("Hoogeschool") auch Kurse bzw. Abschlüsse (Bachelor) an, die bundesdeutsche Ausbildungen im dualen Ausbildungssystem entsprechen.

Erste Phase bis 1969

Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen waren so genannte "Staatliche Ingenieurschulen", "Höhere Fachschulen für ...", "Akademien für ...", usw. (Mayer Werner, Bildungspotential, S. 21 ff.). Etwa ein Drittel der Fachhochschulen hat seinen Ursprung in diesen vor 1969 gegründeten Vorgängereinrichtungen. (Potenzialstudie "Forschungslandkarte Fachhochschulen", Kurzfassung, Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung, Bonn/Berlin 2004). Einige Meilensteine der Entwicklung sind:

  • Signalwirkung hatte Georg Picht mit seinen Dokumentationen "Die deutsche Bildungskatastrophe", die in den Jahren von 1963 bis 1965 veröffentlicht wurden.
  • Im Weiteren entstanden Vergleiche des Bildungswesens in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Poignant Raymond, Das Bildungswesen in den Ländern der EWG, 1. A., Frankfurt u.a., 1966).
  • Am 31. Juli 1967 wurde vom baden-württembergischen Kultusminister Prof. Dr. Wilhelm Hahn der Hochschulgesamtplan Baden-Württemberg vorgestellt, der unter Leitung von Prof. Dr. Ralf Dahrendorf erarbeitet worden war und deshalb auch als Dahrendorf-Plan bekannt ist.

Danach sind die Hochschulen wie folgt gruppiert: Wissenschaftliche Hochschulen (Universitäten), Pädagogische Hochschulen (einschließlich der Berufspädagogischen Hochschulen und weiterer Institute der Lehrerbildung), Studienseminare, Kunsthochschulen, Ingenieurschulen, Höhere Fachschulen. Bereits in diesem Plan wird das gestufte Studium (Kurz- und Langstudium) vorgeschlagen (Kultusministerium Baden-Württemberg (Hrsg.), Hochschulgesamtplan Baden-Württemberg, Reihe A Nr. 5, Villingen Oktober 1967):

  • Weitere wesentliche Anstöße zur Neustrukturierung des Hochschulbereiches der Bundesrepublik Deutschland entwickelten sich unter den Kultusministern weiterer Bundesländer (z.B. Berlin, Bildungssenator Heinz Evers, Hamburg, Fachhochschulgesetzentwurf, Nordrhein-Westfalen).

Als gewisser Endpunkt und gleichzeitiger Ausgangspunkt können die Einigung der elf Ministerpräsidenten der Länder der Bundesrepublik Deutschland vom 5. Juli 1968 und das am 31. Oktober 1968 von denselben verabschiedete "Abkommen der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Fachhochschulwesens" angesehen werden, das die Fachhochschulen als eigenständige Einrichtungen des Bildungswesens im Hochschulbereich definierte und mit dem die Umwandlung der (meisten) Höheren Fachschulen in Fachhochschulen beschlossen und eingeleitet wurde. Eine Konsequenz dieser Entscheidung war die Änderung der Zugangsvoraussetzungen (http://www.kmk.org/kmkgesch/geskap3.htm), eine weitere Konsequenz war die Ausarbeitung von Fachhochschulgesetzentwürfen in den Ländern.

Zweite Phase bis 1999

Die Verabschiedung der Fachhochschulgesetze und die Errichtung der Fachhochschulen durch die einzelnen Bundesländer erfolgten zwischen 1969 und 1972 (Mayer Werner, Bildungspotential, S. 218).

Parallel dazu liefen Bestrebungen zu einer stärkeren Einheitlichkeit und Integration des Hochschulbereichs der Bundesrepublik. "Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern" wurden durch Grundgesetzänderung vom 12. Mai 1969 definiert (http://www.kmk.org/kmkgesch/geskap3.htm):

  • Mitwirkungsrechte u.a. beim Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken (Artikel 91a GG).
  • Weiter wurde verabschiedet, dass Bund und Länder durch Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung zusammenwirken können (Artikel 91b GG).
  • Ferner erhielt der Bund eine Rahmenkompetenz für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Ausbildungsbeihilfen.

Erst das Hochschulrahmengesetz des Bundes von 1976 hob die Fachhochschulen auf die gleiche rechtliche Ebene wie Universitäten und diesen vergleichbare Einrichtungen; die Freiheit von Forschung und Lehre und die akademische Selbstverwaltung an Fachhochschulen wurde garantiert. Die Bundesländer hatten zwei Jahre Zeit, ihre Landeshochschulgesetze dem HRG anzupassen, was mehr oder weniger zögerlich geschah, je nach parteipolitischer Mehrheit der Landesregierungen.

Mit der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes von 1985 gehört auch anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung zu den Aufgaben der Fachhochschulen. Sie ist mittlerweile in allen Ländergesetzen als institutionelle Aufgabe festgeschrieben, allerdings von Land zu Land mit unterschiedlichem Gewicht (z.B. in Bayern nur fakultativ) verankert.

Im Gesamthochschulmodell (in Nordrhein-Westfalen, Hessen und einigen anderen Bundesländern) wurden Universitäten, Pädagogische Hochschulen, andere Hochschulen und Fachhochschulen zu Gesamthochschulen zusammengelegt. Die meisten Gesamthochschulen wurden inzwischen in Universitäten und Technische Hochschulen umgewandelt.

Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR (Deutschen Demokratischen Republik) wurden nach der Vereinigung auf Empfehlung des Wissenschaftsrates die Ingenieurschulen, Fachschulen sowie einige Technische Hochschulen nach und nach in Fachhochschulen umgewandelt. In einer erneuten Gründungswelle in den 1990er Jahren entstand ein weiteres Drittel der Fachhochschulen, vorrangig in den neuen, aber auch in einigen der alten Bundesländer (Potenzialstudie "Forschungslandkarte Fachhochschulen", Kurzfassung, Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung, Bonn/Berlin 2004).

Dritte Phase ab 2000

Seit 2000 erfolgt in einer dritten Phase die Veränderung der Fachhochschulen durch die im Rahmen des Bologna-Prozesses und nach § 19 HRG neu einzurichtenden Studienabschlüsse "Bachelor (BA/BSc)" und "Master (MA/MSc)".

Anfang des Jahres 2000 existierten nach Zahlen des Wissenschaftsrates in Deutschland 151 Fachhochschulen, davon 47 in nichtstaatlicher Trägerschaft. Ende 2002 gab es 523.000 Studierende an Fachhochschulen, was einem Anteil von 26 % an allen Studierenden in Deutschland entspricht (Potenzialstudie "Forschungslandkarte Fachhochschulen", Kurzfassung, Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung, Bonn/Berlin 2004).

Die Zahl der Studierenden an bundesdeutschen Fachhochschulen variiert stark: von einigen hundert bis zu mehr als 16.000 Studenten (zum Beispiel an der FH Köln, Stand WS 2005/2006).

Fachhochschule - "University of Applied Sciences"

Seit einigen Jahren verwenden Fachhochschulen zusätzlich die englische Bezeichnung "University of Applied Sciences", da sie im internationalen Hochschul-Ranking bei der Ausbildung ihrer Studenten und in der anwendungsorientierten Forschung - vor allem ausländischen - Universitäten als gleichgestellt zu betrachten sind (Zum Beispiel in Baden-Württemberg wurden die Fachhochschulen 2005 in "Hochschule" gefolgt vom Standort und den jeweiligen Fachrichtungen Technik, Wirtschaft, Design, etc. umbenannt).

Aus rechtlichen Gründen bleiben den Fachhochschulen in Deutschland, Schweiz und Österreich die Bezeichnungen "Universität", "Kunsthochschule" und "Technische Hochschule" verwehrt. Der Begriff "wissenschaftliche Hochschule", mit dem bisher Hochschulen mit Promotionsrecht, als formale Abgrenzung zu den Fachhochschulen, gemeint sind, soll künftig im hochschulpolitischen Sprachgebrauch nicht mehr benutzt werden, da dies implizieren könnte, dass es auch "un-wissenschaftliche" Hochschulen gäbe.

Die besonderen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) sind in der Regel nur für Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes zugänglich, allerdings haben sich einige für alle Studienbewerber geöffnet (z.B. Sachsen-Anhalt).

Fachhochschule - "University of Applied Sciences" in Europa

Der durch die Bologna-Erklärung von 1999 angestoßene Bologna-Prozess hat das Ziel, bis 2010 im europäischen System der Hochschul- und Studiensysteme eine größere Verträglichkeit (Kompatibilität) und bessere Vergleichbarkeit (Komparabilität) mittels des European Credit Transfer System ECTS zu erreichen. Die meisten Fachhochschulen im deutschen Sprachraum haben inzwischen auf das neue System umgestellt und bieten entsprechend akkreditierte Bachelor- und Masterstudiengänge an.