Fachhochschulen in Deutschland

Ablauf des Studiums

Voraussetzungen

Das Studium an einer Fachhochschule setzt heute in der Regel die Fachhochschulreife voraus.

An den Fachhochschulen besteht auch die Möglichkeit, mit Realschulabschluss und entsprechender beruflicher Vorbildung oder mit einem Meistertitel (mit guten bis sehr guten Noten) ein fachspezifisches Studium aufzunehmen.

Hinzu kommt, je nach Studiengang, ein fachbezogenes Vorpraktikum, eine fachspezifische Berufsausbildung, ein einjähriges Fachpraktikum, z.B. im Rahmen der 11. Klasse einer Fachoberschule; es gibt in einigen Bundesländern aber häufig auch keine weiteren Voraussetzungen.

Studienordnung und Studiendauer

Bisher kann ein Studium mit Abschluss "Diplom (FH)" in der Regelstudienzeit von 6 bis 8 Semestern absolviert werden. Die Studiendauer variiert je nach Bundesland (Nord-Süd-Gefälle) bis zu einem Jahr. Je nach Bundesland sind im Studium meist ein oder zwei Praxissemester als Voraussetzung für einen Diplom-Abschluss enthalten, abhängig von der Anerkennung zuvor erbrachter beruflicher Vorbildung und Leistungen, um so betriebliche Abläufe in der Praxis kennenzulernen oder/und auch, um in einem Unternehmen oder einer Behörde seine Diplomarbeit erarbeiten zu können. Das zweite Praxissemester ist meistens obligatorisch und wird nur in besonderen Ausnahmefällen erlassen.

Im Gesamthochschulmodell (Nordrhein-Westfalen, Hessen) gibt es ebenfalls gestufte Studiengänge. Ein viersemestriges Grundstudium führt bis zum Vordiplom, in jeder Studienrichtung gleich (Y Modell). Nach dem Vordiplom mussten sich die Studierenden entscheiden, ob sie den Diplom I oder Diplom II Abschluss anstreben wollten. Diplom I Absolventen hatten jedoch die Möglichkeit, entweder sofort nahtlos mit einem kurzen Aufbaustudium das Diplom II zu erreichen oder dies später zu tun. Studienanfänger, die nicht die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachgebundene Hochschulreife hatten, zum Beispiel solche mit Fachhochschulreife (Fachabitur), wurden in den ersten vier Semestern bis zum Vordiplom sogenannte Brückenkurse angeboten, und, wenn diese erfolgreich bestanden waren, konnten auch sie unmittelbar danach den Abschluss des Diplom II anstreben, weil das erfolgreiche Absolvieren des Vordiploms und der Brückenkurse automatisch die Anerkennung als Fachgebundene Hochschulreife zur Folge hatte.

Nach § 19 HRG können seit 1998 gestufte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor (BA) und Master (MA) eingeführt werden.

An vielen Fachhochschulen beträgt die Regelstudienzeit für den Bachelor-Abschluss 6 bis 8 Semester- Der Master-Studiengang dauert 2 bis 4 Semester; er ist in der Regel konsekutiv, also auf die zuvor absolvierten Bachelor-Studiengang abgestimmt. Die Gesamtregelstudiendauer bleibt damit innerhalb von 10 Semestern.

Mit der "Einführung eines Akkreditierungsverfahrens für Bachelor-/ Bakkalaureus- und Master-/ Magisterstudiengänge" (Beschluss der KMK vom 3. Dezember 1998) wurde der Deutsche Akkreditierungsrat der Hochschulen für Studienabschlüsse als Bachelor (BA) und Master (MA) eingesetzt.

Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens werden Studiengänge auf fachlich-inhaltliche Mindeststandards und Berufsrelevanz geprüft. Zwischenzeitlich wurden "Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß Â§ 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" beschlossen (Beschluss der KMK vom 10. Oktober 2003 i.d.F. vom 22. September 2005).

Abschlüsse

Anfang der 1970er Jahre, nach Gründung der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, verliehen die Fachhochschulen ihren Absolventen als jeweiligen akademischen Grad: Ing. (grad.), Betriebswirt (grad.), usw.

Seit der Umsetzung des Hochschulrahmengesetzes von 1976 in den 1980er Jahren erhalten die FH-Absolventen als akademischen Grad das Diplom mit Angabe der Fachrichtung, zum Beispiel Diplom-Ingenieur, -Kaufmann/-Betriebswirt, -Sozialarbeiter, usw. und mit dem Zusatz "FH" (zum Beispiel Diplom-Ingenieur (FH)); seit 1987 in allen Bundesländern.

Im Zuge der Umstrukturierung der Hochschulen im Rahmen des Bologna-Prozesses werden heute in vielen Studienfächern auch - oder nur noch - die englischsprachigen Abschlussbezeichnungen Bachelor (BA) und Master (MA) vergeben.

Promotion

Wie schon ausgeführt haben die Fachhochschulen kein Promotions- und auch kein Habilitationsrecht. FH-Absolventen können aber an einer Universität promovieren und habilitieren, wobei FH-Professoren in den meisten Bundesländern als Zweitgutachter agieren können. Zu beachten ist, dass nicht alle FH-Abschlüsse zu einer Promotion berechtigen.

(Länder- und universitätsspezifische Promotionsverfahren: Die Anerkennung eines FH-Diploms zwecks Promotion an einer Universität ist in Ausnahmefällen möglich, allerdings kommt es vor, dass ein FH-Absolvent in manchen Bundesländern ein oder zwei Semester an der Universität in seinem Fachgebiet studieren muss, um eine vollständige Promotionsanerkennung zu erhalten. Für gewöhnlich ist in einigen Bundesländern zur Promotion allerdings die Erlangung eines Universitäts-Diploms notwendig. Universitäten in einigen Bundesländern erkennen das FH-Diplom hierfür in etwa äquivalent zum Universitäts-Vordiplom an, was in der Regel für FH-Absolventen die Absolvierung des Hauptstudiums an einer Universität bedeutet (wobei das FH-Vordiplom in manchen Bundesländern als Fachgebundene Hochschulreife anerkannt wird, im Allgemeinen ist das Studium an einer Universität allerdings nur mit der Allgemeinen Hochschulreife möglich, die aber spätestens durch das FH-Diplom erlangt wird). Je nach individueller Prüfung durch den Fachbereich der Universität kann es zu Überschneidungen kommen, so dass zum Teil Prüfungsleistungen aus dem Grundstudium nachgeholt werden müssen (z. B. in Fächern mit hohem theoretischen Anteil). Auf der anderen Seite kann der FH-Absolvent Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium einer Fachhochschule für das Hauptstudium an einer Universität anerkennen lassen, so dass die noch zu erbringenden Prüfungsleistungen hier etwas geringer ausfallen. Obligatorisch für die Zulassung zur Promotion ist in einigen bundesdeutschen Ländern bei dieser Variante in jedem Fall die Erstellung einer Diplomarbeit an der Universität. Soweit die Diplomstudiengänge künftig durch die Bachelor- und Master-Studiengänge ersetzt werden, handelt es sich um auslaufende Verfahren.).

Der Master-Abschluss einer Fachhochschule hingegen ermöglicht grundsätzlich die Promotionszulassung. Jedoch sind auch hier Zulassungsbeschränkungen und Mindestnoten zu beachten.

Forschung an Fachhochschulen

Fachhochschuldozenten und -Professoren haben in der Regel ein höheres Lehrdeputat und weniger Forschungskontingent als ihre universitären Kollegen. In den Bereichen apparative Ausstattung (Großgeräte) und technisches Personal (auch durch das Fehlen des akademischen Mittelbaus) sind die Fachhochschulen traditionell schlechter ausgestattet als die etablierten Universitäten (dies gilt allerdings nicht für die Ausstattung der Räumlichkeiten für Lehre, wo die Fachhochschule meist sehr gut ausgestattet sind). Somit ist in vielen Wissenschaftsgebieten die Forschungsarbeit nicht so intensiv möglich, wie sie an Universitäten betrieben wird.

Viele Fachhochschulen sind dennoch aufgrund ihres anwendungsorientierten wissenschaftlichen Ansatzes als Forschungspartner für innovative kleine, mittlere und zum Teil auch große Unternehmen erfolgreich. Projekte wurden u.a. auch durch ein Bund-Länder-Programm angewandte Forschung an Fachhochschulen mit der Wirtschaft unterstützt (vgl. Potenzialstudie "Forschungslandkarte Fachhochschulen", Endbericht, Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung, Bonn/Berlin 2004).

Anerkennung in Politik, Wirtschaft und Öffentlichem Dienst

Um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben forderte die deutsche Wirtschaft bereits in den 1960er Jahren nach besser qualifizierten Mitarbeitern, die praktische Aufgaben auf der Basis einer akademischen Ausbildung schnell und erfolgreich lösen können sollten. Auch war die Frage der Anerkennung der Abschlüsse innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vor allem für die damaligen Ingenieurschulabsolventen ungeklärt, da die Ingenieursausbildung in den meisten damaligen EWG-Staaten nur auf Hochschulebene erfolgte.

Doch die durch das Hochschulrahmengesetz von 1976 für die Gleichstellung der Fachhochschulen vorgegebene Frist von zwei Jahren wurde erheblich überschritten, weil Kompetenzen in der Bildungspolitik von den Ländern auf den Bund übertragen werden mussten (u.a. aus Opposition zur damaligen Bundesregierung vor allem in Baden-Württemberg unter Hans Filbinger und in Bayern unter Franz Josef Strauß).

Es dauerte überdies sehr lange, bis das "Diplom (FH)" allgemein anerkannt war und nicht mehr von Absolventen der Universitäten und Technischen Hochschulen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Industrie, der Presse und anderen Medien massiv diskriminiert wurde.

Heute sind Fachhochschulabsolventen aufgrund ihrer anwendungsorientierten wissenschaftlichen Qualifikation für innovative kleine, mittlere und zum Teil auch große Unternehmen interessant. Sie bringen innovatives Potential in die Hochschullandschaft, wie z.B. die Hochschule für Wirtschaft in Berlin, die anwendungsorientierte Studiengänge der Fachhochschule und duale Studiengänge der Berufsakademie gleichermaßen anbietet.

Die Zuordnung der Hochschulabschlüsse zu den Laufbahnen des öffentlichen Dienstes erfolgt nach den §§ 13 ff. Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), allgemein nach der Richtlinie 89/48/EWG vom 21. Dezember 1988 des Rates der Europäischen Gemeinschaften und aufgrund eines erfolgreichen Verfahrens der Akkreditierung eines Studienganges.

§ 13 Abs. 3 Satz 2 BRRG lautet: "Die Bildungsvoraussetzungen müssen geeignet sein, in Verbindung mit der für die Laufbahn vorgeschriebenen berufspraktischen Ausbildung oder Tätigkeit die Anforderungen der Befähigung für die Laufbahn zu erfüllen.". Zu beachten sind die Vereinbarung "Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen" (Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 sowie der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002) und die "Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden" (Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 2. Juni 2005 und 27. April 2006).

Sowohl der Studiengang zum "Diplom (FH)" als auch die Studiengänge zum Bachelor an Fachhochschule und Universität führen zur Laufbahnbefähigung zum gehobenen Dienst. Bei erfolgreicher Akkreditierung und erfolgreichem Abschluss eines Master-Studienganges erwerben die Absolventen die Zugangsberechtigung zum höheren Dienst.