Traditionell wurde in Österreich der heutige Aufgabenbereich der Fachhochschulen durch die höheren Lehranstalten, wie Höhere Technische Lehranstalten (HTL) ausgefüllt. So waren die ersten Fachhochschulstudiengänge auch rein technischer Natur. Mittlerweile hat sich das Spektrum der angebotenen Studiengänge jedoch gewandelt und es werden mehr wirtschaftswissenschaftliche als technische Studiengänge angeboten. Sozial-, geisteswissenschaftliche und künstlerische Studiengänge sind weiterhin unterrepräsentiert. Der Beschluss zum Aufbau von Fachhochschulen wurde von der österreichischen Bundesregierung im Jahr 1990 gefasst. Das Fachhochschul-Studiengesetz trat am 1. Oktober 1993 in Kraft, die ersten zehn FH-Studiengänge starteten im Studienjahr 1994/95. Nach Zahlen des österreichischen Fachhochschulrats gab es im Studienjahr 2005/06 bereits 18 Einrichtungen zur Durchführung von FH-Studiengängen(Erhalter) mit insgesamt 28.100 Studienplätzen. Mehr als ein Drittel der angebotenen FH-Studiengänge sind berufsbegleitend organisiert. Im Zuge des Bologna-Prozesses werden immer mehr Studiengänge ins Bachelor- und Mastersystem überführt. Im Studienjahr 2005/06 wurden bereits 52% der 150 FH-Studiengänge in diesem gestuften Studiengangsystem angeboten.
Im Unterschied zum Normalfall in Deutschland haben die Fachhochschulen in Österreich in der Regel eine privatrechtliche OrganiÂsaÂtionsform, und zwar als GesmbH., als Verein oder als gemeinnützige Privatstiftung. Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen werden nicht automatisch als Fachhochschule bezeichnet, der Titel wird vielmehr vom Fachhochschulrat, einer für die Akkreditierung von Fachhochschul-Studiengängen in Österreich zuständigen Behörde, verliehen. Von den insgesamt 18 Einrichtungen, die Fachhochschulstudiengänge betreiben, sind derzeit 11 als Fachhochschule gemäß Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG idgF) organisiert. Andere fachhochschulische Einrichtungen werden als Fachhochschulstudiengänge (Beispiel: Fachhochschulstudiengänge Burgenland GmbH) bezeichnet.
Die Finanzierung der FH-Studiengänge erfolgt auf der Basis des jeweiligen Fachhochschul-Entwicklungs- und Finanzierungsplans. Der Staat übernimmt dabei rund 90 % der jährlichen Normkosten eines Studienplatzes, um Anreize für Mischfinanzierungen zu schaffen. Die vom Staat an die fachhochschulischen Institutionen geleisteten Normkosten sind zweckgebunden für Lehre und Forschung zu verwenden, die Infrastrukturkosten (Baulichkeiten, Ausstattung etc.) sind vom Erhalter der Fachhochschul-Studiengänge zu finanzieren. FH-Studiengänge sind zudem berechtigt von den Studierenden Studienbeiträge einzuheben, müssen dies aber im Gegensatz zu den Universitäten nicht tun.
Weiters sind die Studierenden an Fachhochschulen nicht Mitglieder der ÖH. Die Interessenvertretung erfolgt teilweise durch standortbezogene Studentenvereine beziehungsweise Jahrgangs- und StudiengangssprecherInnen. Bundesweit gibt es keine FH-Studierendenvertretung.