Altertum
In nichtschriftlichen Kulturen findet eine Ausbildung der geistigen Elite eines Volkes, also der Berufsgruppen, die für die Bewahrung und Anwendung des gemeinschaftlichen Wissens zuständig sind, in Form einer persönlichen Ausbildung vom Vater oder Mentor auf den Sohn, bzw. Schüler statt. Der Heranwachsende wird durch ein Training on the Job auf seine zukünftige Aufgabe vorbereitet (siehe dazu auch: Druide).
Das war auch noch zu Beginn der Entwicklung von Schriftkulturen, zum Beispiel in Ägypten während des Alten Reiches der Fall. Als sich dieses Reich durch politische Auflösungserscheinungen und Dezentralisierungstendenzen langsam auflöste und dadurch schließlich zerbrach, versetzte das die Schriftelite des Landes in einen lang andauernden Schockzustand, der sich in der Entwicklung einer speziellen Literaturgattung niederschlug, die sich mit Auflösungs- und Untergangsszenarien beschäftigte. Bei der Wiedererrichtung eines neuen Zentralreiches, dem so genannten Mittleren Reich wurden Maßnahmen getroffen, derartige zentrifugale Kräfte nicht entstehen zu lassen.
Die Ausbildung der Verwaltungselite des Landes, der Schreiber, wurde zentralisiert und professionalisiert. In den Lebenshäusern wurde der Verwaltungsnachwuchs zentral nach streng festgelegten Regeln von Berufslehrern ausgebildet. Die Ausbildung erfolgte unter Verwendung von festgelegten Texten, die die Verwaltungsfachkräfte in den Dienst des Königs und des Zentralreiches stellen sollten. Ziel war eine standardisierte Qualität der Ausbildung und Loyalität zum Herrscher.
In der europäischen Antike war eine derartige staatliche Lenkung und Zentralisierung unbekannt. Ausbildung funktionierte hier meist auf Privatinitiative einzelner Gelehrter, was aber auch nicht immer gern gesehen wurde. So musste sich Sokrates vorwerfen lassen, dass er Geld für die Unterrichtung der Söhne vornehmer Athener Bürger nehme, was damals offensichtlich gesellschaftlich noch nicht etabliert war (siehe auch: Sophistik). Aber schon wenig später finden wir große und berühmte Institutionen, die Schüler aus dem ganzen Mittelmeerraum anzogen: Das von Ptolemäos Philadelphos um 280 v. Chr. gegründete Museion zu Alexandria, die Philosophenschule zu Athen, anstaltlich verfasst namentlich durch Kaiser Hadrian und Herodes Atticus (130 n.Chr.), und die nach diesen Mustern gebildeten Athenäen zu Rom (135), Lugdunum (Lyon), Nemausus (Nîmes), Konstantinopel (424).
Während der Völkerwanderungszeit wurde das antike Wissen vor allem an den mesopotamischen Akademien Edessa, Harran (von Christen) und Pumbadita und Sura (von Juden) weitergetragen.
Daran knüpften die arabischen Medressen an, unter denen im früheren Mittelalter die zu Córdoba, Toledo, Syrakus, Bagdad, Damaskus und allen voran die Azhar in Kairo hohen Ruf genossen.
Klosterschulen
Direkter schlossen die ersten Universitäten sich an die alten Kloster- und Domschulen an, unter denen schon im 8. und 9. Jahrhundert einzelne, wie beispielsweise Tours, St. Gallen, Fulda, Lüttich, Paris als scholae publicae von auswärts zahlreiche Schüler an sich gezogen hatten.
Bis Ende des 11. Jahrhunderts lehren die Magister ausschließlich im Auftrag eines Domkapitels oder Kollegiatstifts, oftmals mit kirchlichen Pfründen versehen. Im 12. Jahrhundert treten jedoch immer mehr wandernde Magister und Scholaren auf und viele Kathedralschulen und abgelegene Klosterschulen können mit der regionalen Schwerpunktbildung nicht mehr mithalten. Hinzu treten die seit dem 11. Jahrhundert laut werdenden kirchlichen Bedenken gegen die Lehrtätigkeit von Mönchen. Die Ausbildung des Diözesanklerus hält sie zwar am Leben, das Niveau bleibt aber auf Elementarausbildung beschränkt.
Im Jahre 1155 erlässt Kaiser Friedrich I. das sog. Scholarenprivileg (authentica habita), die die wandernden und sich in Korporationen zusammenschließenden Schüler und Lehrer schützt und ihnen Gerichtswahl unter Bischof oder Magister sichert. Insbesondere für Finanzverwaltung und Rechtswesen benötigen sowohl der Adel wie auch die päpstliche Kurie ausgebildete Scholaren, so dass seit 1200 Klärungen ihrer Rechtsstellung zugunsten von bischöflichem Jurisdiktionsprimat vor allem über die Lehrbefugnis autonomer Forschung und Lehre erfolgen.
Eine zunehmend um ihrer selbst willen und nicht mehr für die kirchliche Ausbildung betriebene Wissenschaft ermöglicht erst die im 13. Jahrhundert aus der Verbindung der Magister mit den Kathedralschulen entstandene, als Organisationsform aber neue Universität. Diese Entwicklung bleibt zunächst regional beschränkt, erfasst etwa das deutsche Reich sehr verspätet und so bleibt die Universität teils bis zum 15. Jahrhundert im kirchlichen Rahmen.
Mittelalterliche Universitäten [Bearbeiten]
Laurentius de Voltolina: Liber ethicorum des Henricus de Alemannia, Einzelblatt, Szene: Henricus de Alemannia vor seinen Schülern, 14. Jh.
Laurentius de Voltolina: Liber ethicorum des Henricus de Alemannia, Einzelblatt, Szene: Henricus de Alemannia vor seinen Schülern, 14. Jh.
Die ersten Universitäten, die nach heutigem Sprachgebrauch jedoch nur einzelne Fakultäten waren, finden wir im 11. Jahrhundert in Italien; es waren die Rechtsschulen zu Ravenna, Bologna und Padua und die medizinische Schule von Salerno.
Als älteste Universität Europas gilt dabei die Universität Bologna, deren Gründungsdatum mit dem Jahr 1088 angegeben wird. Tatsächlich wird sich ein genaues Datum nicht nennen lassen, da es sich hier um ein langsames Zusammenwachsen kleinerer Rechtsschulen handelte. In Bologna waren die Interessen des Kaisers wichtig für die Entwicklung einer effektiven Ausbildung von Rechtsgelehrten. Als weltliche Gegenmacht zum Papst war er darauf angewiesen, nicht nur Mönche und Geistliche als Schriftkundige in seiner Verwaltung zu beschäftigen. In den Rechtsschulen wurden Verwaltungsfachleute herangebildet, die vom Papst unabhängig waren. Die Entwicklung der Universitäten, speziell der rechtswissenschaftlichen Ausbildung stellte hier einen Emanzipierungsprozess vom Bildungsmonopol der Kirche dar.
Ganz im Gegensatz dazu verlief die Entstehung der Universität Paris. Obwohl auch hier die Ausbildung aus kleinen Anfängen langsam anwuchs, gilt als Gründungsakt die Ausstellung der päpstlichen Bulle Parens scientiarium durch Papst Gregor IX. im Jahre 1231. Innozenz wollte Paris zur obersten Schule der Christenheit machen. Durch die Zentralisierung in einer einzigen Schule sollte die Ausbildung der höheren Theologen besser zu überwachen sein. Die theologische Lehre wurde dadurch bis in das 14. Jahrhundert hinein stabilisiert.
Die Angehörigen der Sorbonne, Professoren wie Studenten, unterstanden dem Papst und der kirchlichen Gerichtsbarkeit. Dies wurde auch vom französischen König bestätigt. Die Gerichtsbarkeit wurde vom Kanzler der Universität ausgeübt, der kein Mitglied der Universität war, sondern als Vertreter des Bischofs von Paris agierte. Er wachte über die Reinheit der Lehre und vergab die akademischen Grade.
Die Universität zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster für fast alle abendländischen Universitäten, besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blancha von Kastilien (1226-36), der Ehefrau Ludwig IX. mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen.
Als die Bedeutung dieser Körperschaften für das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die Päpste und Kaiser die Schutzherrschaft über die neuen Anstalten in Anspruch. Aufgrund der besonderen dezentralen politischen Struktur des europäischen Mittelalters hätten ansonsten lokale Mächte - kleinere Fürsten oder die Städte - Einfluss auf die Universitäten gewinnen können. So entstand auch das Prinzip der akademischen Gerichtsbarkeit. Es erlaubte den Universitäten eine gewisse Eigenständigkeit gegenüber lokalen Mächten und Machthabern und gleichzeitig eine Loyalität gegenüber Kaiser und/oder Papst. Dieses Prinzip wurde auch in der Reformationszeit beibehalten, als die protestantischen Fürsten ihre eigenen Landesuniversitäten gründeten, die oftmals in kleineren Provinzstädten angesiedelt wurden. Die akademische Gerichtsbarkeit umfasste nicht nur die Professoren und Studenten, sondern auch alle Angestellten der Universität. Man sprach auch von der civitas academica (deutsch: "Akademische Bürgerschaft"), also von der Universität als politischer Einheit.
Nationen und Fakultäten
Die innere Organisation der Universitäten orientierte sich ab 1249 an den verschiedenen Nationalitäten, wobei sich die kleineren an eine der größeren anschlossen. So entstand in Paris die Einteilung in vier so genannte Nationes: Gallikaner oder Gallier (zu denen auch Italiener, Spanier, Griechen und Morgenländer zählten), Picarden, Normannen und Engländer (die auch die Deutschen und weitere Nord- und Mitteleuropäer beinhalteten). Diese Einteilung galt sowohl für die Universitätsschüler als auch -lehrer.
Denkmal für die Gründung der ersten Universität im Heiligen Römischen Reich durch Kaiser Karl IV. in Prag
Denkmal für die Gründung der ersten Universität im Heiligen Römischen Reich durch Kaiser Karl IV. in Prag
Jede Nation hatte ihre besonderen Statuten, besondere Beamten und einen Vorsteher (Prokurator). Die Prokuratoren wählten den Rektor der Universität. Papst Honorius III. verordnete 1219, dass nur diejenigen Gelehrten zu Lehrern wählbar wären, die vom Bischof oder vom Scholastikus des zuständigen Stifts die Lizenz dazu erhalten hätten.
Allmählich entstanden jedoch zunftartige Verbände unter den Lehrern (magistri, Meistern) der Theologie, der Jurisprudenz und der Medizin, die als geschlossene Kollegien zuerst 1231 von Gregor IX. in Paris anerkannt und ordines oder facultates, Fakultäten, genannt wurden. Diese Einteilung löste allmählich die der Nationen ab. Etwas später nahm auch das Kollegium der Artisten, das heißt der Lehrer der "sieben freien Künste", die Verfassung einer vierten Fakultät an, die jedoch bis in die spätere Neuzeit zunächst nur die Aufgabe hatte, für das Studium einer der höheren Fachwissenschaften vorzubereiten. Dementsprechend waren ihre Lehrer häufig auch Scholaren in einer der oberen Fakultäten.
Vorrecht der Fakultäten war bald die Verleihung akademischer Grade. In Paris waren dies drei Hauptgrade, die der Bakkalarien (Bakkalaureen), Lizentiaten und Magister (Meister). Die Bakkalarien wurden von den einzelnen Magistern ernannt; der Grad eines Lizentiaten wurde nach einer Prüfung durch die Fakultätsmeister von Seiten der Kanzler oder Bischöfe erteilt, die aber zuletzt nur noch ihre Bestätigung gaben.
Nur die Magister hatten das uneingeschränkte Recht, als Lehrer ihrer Fakultät aufzutreten. Sie hießen auch oft Doktoren. In Deutschland galt die Bezeichnung Doktor meist für die drei alten oder oberen Fakultäten, während die Fakultäten der freien Künste Magister ernannten. Die Ernennung zum Doktor wurde als Promotion bezeichnet. Diese fanden meistens unter festlichen Zeremonien statt, als Zeichen der Doktorwürde wurde der Doktorhut überreicht.
Kollegien
Ein drittes für die mittelalterliche Verfassung der Universität wichtiges Institut waren die Kollegien oder Kollegiaturen; ursprünglich kirchliche Anstalten, in denen (vorwiegend männliche) Studenten freien Unterhalt, Lehre und Beaufsichtigung fanden. Eines der ersten Universitätskollegien war die berühmte Pariser Sorbonne. Vor allem in Deutschland traten zusätzlich als private, dem Kolleg ähnliche Einrichtungen die Bursen auf; in England und Frankreich verbreiteten sich hingegen die Kollegien stärker, in denen später auch der Unterricht stattfand.
Zusätzlich zu Kollegs- oder Bursenangehörigen gab es im Mittelalter die so genannten fahrenden Schüler unterschiedlichster Alters- und Bildungsstufen.
Alte Universitäten im deutschen Sprachraum und in Mitteleuropa [Bearbeiten]
"Das Siegel der Universität Trier von 1473."
"Das Siegel der Universität Trier von 1473."
Das deutsche Universitätswesen hat seine Ursprünge im Heiligen Römischen Reich (HRR) mit der Gründung der Karls-Universität Prag 1348 durch Karl IV. Die dort vertretenen vier Länder waren: Böhmen, Polen, Bayern und Sachsen. Es entstanden vor der Reformation zahlreiche weitere Universitäten, so zum Beispiel 1365 in Wien, 1386 in Heidelberg, 1388 in Köln, 1392 in Erfurt (ursprüngliche Gründung 1379, allerdings mit dem Stiftungsprivileg des Gegenpapstes Clemens VII. in Avignon, das Privileg musste 1392 durch Papst Urban VI. erneut vergeben werden), 1402 in Würzburg, 1409 in Leipzig, 1419 in Rostock, 1456 in Greifswald, 1457 in Freiburg/Br., 1472 in Ingolstadt, 1473 in Trier und 1477 in Tübingen. Von den genannten Universitäten bestehen aber nur Heidelberg, Leipzig, Rostock, Greifswald und Tübingen seit ihrer Gründung ohne Unterbrechungen.
Im Jahre 1500 gab es in Europa insgesamt 66 Universitäten, davon 17 in Frankreich, 16 im Heiligen Römischen Reich, 13 in Italien, 11 in Spanien, drei in Schottland, zwei in England und je eine in Dänemark, Polen, Portugal und Schweden.
Johann Georg Puschner- "Der Fleissige Student" um 1725, im Hintergrund die charakteristische Architektur des Gebäudes der Universität Altdorf zu erkennen, der Universität der Freien Reichsstadt Nürnberg
Johann Georg Puschner- "Der Fleissige Student" um 1725, im Hintergrund die charakteristische Architektur des Gebäudes der Universität Altdorf zu erkennen, der Universität der Freien Reichsstadt Nürnberg
Im Verlauf der rasanten Entwicklung der Landesfürstentümer seit dem 15. Jahrhundert und der humanistischen Bewegung wurde die Bindung zwischen Kirche und Universität gelockert. Im 16. und 17. Jahrhundert entstanden weitere, zum Teil dezidiert evangelische (lutherische oder calvinistische), Universitäten (z.B. Wittenberg 1502, Marburg 1527, Albertina (Königsberg) 1544, Gießen 1607, Kiel 1665). Viele dieser Hochschulen dienten den jeweiligen Landesherren dazu, selbst die Fachleute auszubilden, die für die Verwaltung der Territorien dringend benötigt wurden.
Es entstand zudem im deutschen Sprachraum eine Mittelform zwischen den so genannten lateinischen Schulen (Gymnasien) und Universitäten, die als akademische Gymnasien oder gymnasia illustria bezeichnet wurden. Diese wurden von freien Städten und kleineren Landesfürsten eingerichtet, um ein Abwandern der gebildeten Jugend zu den Universitäten zu vermeiden. Sie unterschieden sich von den Universitäten meist in der Größe und darin, dass sie keine Titel verleihen konnten. Mehrere dieser akademischen Gymnasien entwickelten sich später zu wirklichen Hochschulen.
"Collegium der Alten Universität Würzburg"
"Collegium der Alten Universität Würzburg"
Während im protestantischen Norden die Universitäten im allmählichen Übergang Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen Selbständigkeit wurden, blieben die "neuen" jesuitischen Universitäten des 16. und 17. Jahrhunderts (Würzburg 1582, Olmütz (heute: Olomouc) 1573, Graz 1582, Paderborn 1614), nach deren Muster auch mehrere der schon bestehenden katholischen Universitäten umgestaltet wurden, dem älteren Typus im Wesentlichen treu.
An den protestantischen Universitäten entstanden in dieser Zeit die Studentenverbindungen, gleichzeitig fand eine Beteiligung der Studenten an der Universitätsverwaltung nicht mehr statt. Die Wahl junger, studierender Fürsten zum Rektor wurde reine Formsache, da die eigentliche Verwaltung von Prorektoren, die aus der Gruppe der Professoren gewählt wurden, geführt wurde.
Alte Universitäten in Osteuropa
Die Jagiellonen-Universität in Krakau (Polen) wurde 1364 vom polnischen König Kazimierz dem Großen gegründet. Etwa zweihundert Jahre später entstand im Jahre 1544 die von Herzog Albrecht gegründete Albertina in Königsberg (Ostpreußen). Für das Baltikum von besonderer Bedeutung ist die Universität Vilnius, die als die älteste Universität im Baltikum gilt. Sie wurde 1579 von Jesuiten gegründet.