Dozent

Ein Dozent (von lat. docere - lehren) ist eine Person, die aufgrund eines Lehrauftrags in der Lehre tätig ist. Einsatzbereiche sind u.a. Hochschulen, Akademien, Fachschulen und Volkshochschulen.

Die Lehrtätigkeit des wissenschaftlichen Dozenten erstreckt sich hauptsächlich auf Vorlesungen und Seminare. Vorlesungen werden üblicherweise von Professoren gehalten. Seminare, Übungen, Praktika und Tutorien leiten in der Regel Assistenten oder Studenten höherer Semester. Wenn Dozenten oder Professoren zeitweilig an einer anderen Universität lehren als der, an die sie berufen wurden bzw. an die sie ein Lehrauftrag bindet, spricht man von einem Gastdozenten.

Dozenten, die im nicht wissenschaftlichen Bereich tätig sind, arbeiten entweder für private Bildungsträger, Wirtschaftsakademien, die IHK/HWK oder auch als Volkshochschullehrer. Die hierfür erforderlichen Kenntnisse haben sie nicht notwendigerweise im akademischen Bereich gesammelt. Oft unterrichten Praktiker aus Unternehmen oder Führungskräfte auch ohne Lehrausbildung. Vor allem im Bereich der Kunst, bei Sprachausbildungen oder im Rahmen von technischen Ausbildungen kommen oft Handwerksmeister, bühnenerfahrene Künstler oder Dozenten mit besonderer Lebenserfahrung zum Einsatz.

Für Dozententätigkeiten, die von der Bundesagentur für Arbeit über private Bildungsträger abgerechnet werden, wird grundsätzlich eine Ausbildereignungsprüfung verlangt. Diese müssen in der Regel auch eine so genannte Sektenerklärung abgeben, in der sie bescheinigen nicht mit den Methoden von Scientology zu arbeiten und in keiner Verbindung mit einer Organisation zu stehen, die damit in Verbindung steht. Im Allgemeinen haben Dozenten an privaten Bildungseinrichtungen, an denen qualifizierte Abschlussprüfungen abgelegt werden (z. B. bei Umschulungen), eine höhere Qualifikation als Volkshochschuldozenten in freien Seminaren. Mitunter sind dort jedoch auch hochqualifizierte Spezialisten tätig, die freie Kapazitäten nutzen, um neue Seminarinhalte oder -formen auszuprobieren.

Freiberufliche Dozenten werden im Sozialversicherungsrecht als "Selbständige Lehrer" geführt und sind damit gemäß Sozialgesetzbuch VI voll rentenversicherungspflichtig. Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme dieser Tätigkeit muss man sich selbständig beim Rentenversicherungsträger anmelden und erhält in der Regel einen Beitragsbescheid. Die Einkünfte (abzgl. Betriebsausgaben) werden mit dem vollen RV-Satz verbeitragt. Die Beiträge können rückwirkend für 4 Jahre berechnet und erhoben werden. Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn die Tätigkeit nicht mehr 4800 € pro Jahr erwirtschaftet oder gleichzeitig eine Arbeitgeberfunktion ausgeführt wird.

Eine Krankenversicherungspflicht gibt es bis jetzt noch nicht. Wird aber eine Krankenversicherung abgeschlossen, so muss man ebenfalls den vollen Beitrag entrichten.