Die Juniorprofessur bezeichnet in Deutschland eine Stelle im Lehrkörper einer Hochschule. Diese Position wurde 2002 mit der fünften Novelle des deutschen Hochschulrahmengesetzes eingeführt, um jungen Wissenschaftlern mit herausragender Promotion ohne die bisher übliche Habilitation direkt unabhängige Forschung und Lehre an Hochschulen zu ermöglichen und sie für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren.