Lehrauftrag

Ein Lehrauftrag wird von einer sachkundigen Person, die eine akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, übernommen und an einer Hochschule oder Lehr- bzw. Bildungsanstalt ausgeführt.

Die Lehrperson übernimmt die Ausbildung oder Weiterbildung von Heranwachsenden oder Erwachsenen in einem bestimmten oder in mehreren Fachgebieten. Die Lehrperson hat, üblicherweise gegen Bezahlung, eine vertraglich festgelegte Stundenzahl zu unterrichten; diese Lehrstunden werden auch als Lehrdeputat bezeichnet.

Bewerbungen

   1. Lehraufträge werden nicht ausgeschrieben.
   2. Es gibt keine Berufung. In der Regel beschließen die Fakultäts- oder Fachbereichsräte, den Lehrauftrag zu erteilen. Es hilft vorab Veröffentlichungen zu haben und sich einen Namen gemacht zu haben. Ein Nachweis von didaktischer Kompetenz ist wünschenswert.
   3. Für Lehraufträge sind zunächst die Ansprechpartner in den Fakultäten/Fachbereichen zuständig, da diese mögliche Lücken in den Vorlesungsplänen kennen. Aktuelle Stellenausschreibungen können ein Indiz für solche Lücken sein.
   4. Eine Blindbewerbung kann unter Umständen auch zum Ziel führen. Man kann sich durchaus ins Gespräch bringen. Dann aber mit einem klaren Profil. Nicht: Ich bin der ideale Allrounder und kann alle Themen übernehmen.
   5. Lehraufträge sind keine lukrativen Jobs. Man tut das nur für die Ehre und zur Zierde des eigenen Lebenslaufes. Außerdem lernt man selbst dabei eine Menge.