Lehrbeauftragter

Ein Lehrbeauftragter ist eine Person, die an einer Hochschule Vorlesungen, Seminare, Praktika und Übungen hält. Der Lehrbeauftragte wird auf Honorarbasis vergütet. Durch die Übernahme eines Lehrauftrags ist der Lehrbeauftragte ein Hochschulangehöriger. In der Regel erhält ein Lehrbeauftragter einen Lehrauftrag je nach Bedarf.

Aktuelle Entwicklung und ökonomische Lage

Der ursprüngliche Zweck von Lehrbeauftragten war es, Dozentinnen und Dozenten aus der beruflichen Praxis zu gewinnen, um das Lehrangebot der hauptberuflich Lehrenden der Hochschulen sinnvoll zu ergänzen. Lehrbeauftragte erhielten die Chance sich zu profilieren.

Zwischenzeitlich ist es üblich geworden, dass Hochschulinstitute einen Stamm an bewährten Lehrbeauftragten unterhalten. Der Lehrbetrieb könnte an Hochschulen oft nicht garantiert werden ohne die Lehrangebote ihrer Lehrbeauftragten.

Die Etat-Kürzungen an den Hochschulen haben dazu geführt, dass Lehrbeauftragte auch eingesetzt werden, um Kosten zu sparen. Die Vergütung liegt meist erheblich unter der Bezahlung hauptamtlich Lehrender. Teilweise wird die Lehre nicht vergütet (siehe: Der Betteldozent).

Nachdem in vielen Bundesländern Studiengebühren eingeführt worden sind, wird es interessant sein, zu beobachten, welches ökonomische Verhalten gegenüber Lehrbeauftragten zukünftig praktiziert wird.

Demokratiedefizit

Ein beachtliches Demokratiedefizit besteht darin, dass Lehrbeauftragte in den Hochschulgremien weder mit Sitz und Stimme vertreten sind, obwohl sie nach den jeweiligen Landeshochschulgesetzen (umgangssprachlich Universitätsgesetz) Hochschulangehörige bzw. in einem in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Hochschulträger (z.B. dem Land Baden-Württemberg, vgl. § 56 Abs. 2 S. 2 LHG BaWü) stehen, verantwortlich angehende Akademiker ausbilden sollen und evaluiert werden.

Bestellung zum Honorarprofessor

Je nach Eignung und der Maßgabe regelungstechnischer Vorschriften (Hochschulgesetz, Landesgesetz) kann ein Lehrbeauftragter nach einer mehrjährigen Tätigkeit zum Honorarprofessor ernannt werden. Der Lehrbeauftragte muss die Voraussetzungen für die Berufung in ein Professorenamt erfüllen. Diesbezügliche Forschungen und ausführliche Seminare hat der Berliner Bildungssoziologe Prof. Dr. Jürgen Raschert an der FU-Berlin durchgeführt und vermittelt entsprechende bildungspolitische Aspekte in seinen Seminaren der Erziehungswissenschaft.