Ein Privatdozent (PD oder Priv.-Doz.) ist ein habilitierter Wissenschaftler an einer Universität oder einer Pädagogischen Hochschule, der noch keine Professorenstelle inne hat. Privatdozenten sind als Hochschullehrer selbstständig und alleinverantwortlich zur akademischen Lehre berechtigt. In einigen Bundesländern sind sie zu einer Mindestzahl von Veranstaltungen verpflichtet, da sie in diesen Ländern bei Nichtanbieten von Lehrveranstaltungen den Anspruch auf den Titel "Privatdozent" verlieren würden (Titellehre).