Im letzten Studienjahr ist eine verpflichtende Diplomarbeit anzufertigen und danach die Abschlussprüfung vor einer Kommission abzulegen - je nach Studium unter den Bezeichnungen Magister-, Diplomprüfung oder Staatsexamen). Im Gegensatz dazu war früher bei vielen Studien keine DA vorgesehen, sondern eine strenge, einwöchige Klausurarbeit mit einer relativ kurzen mündlichen Prüfung.
Für künftige Lehrer gelten manche speziellen Bedingungen, die wegen der Pädagogik besondere staatliche Aufsicht erfordern; in Deutschland wird dies in Form des "Staatsexamens" bestätigt. Hingegen können sich Theologen, die einen Beruf (Berufung) in der Kirche anstreben, hiefür durch eine kirchliche Prüfung qualifizieren.
Nach dem erfolgreichen Examen wird dem Studenten/der Studentin ein studienspezifischer akademischer Grad (Diplom..., Magister...) verliehen, der auch die Qualifikation für bestimmte Berufsgruppen darstellt. Vereinzelt sind auch noch Sonderformen in Gebrauch, z.B. bei Juristen ohne Abschlussprüfung der "abs.jur." Das Staatsexamen vermittelt keinen bestimmten Grad, dient aber neben der Anstellungsbedingung als Ausgangspunkt für eine spätere Promotion.