Diplomarbeit und Studienabschluss

Im letzten Studienjahr ist eine verpflichtende Diplomarbeit anzufertigen und danach die Abschlussprüfung vor einer Kommission abzulegen - je nach Studium unter den Bezeichnungen Magister-, Diplomprüfung oder Staatsexamen). Im Gegensatz dazu war früher bei vielen Studien keine DA vorgesehen, sondern eine strenge, einwöchige Klausurarbeit mit einer relativ kurzen mündlichen Prüfung.

Die Diplomarbeit muss gewisse formale Bedingungen erfüllen, unter fachlicher Betreuung eine klar umgrenzte Aufgabenstellung behandeln und ist zuletzt von einem Dozenten zu begutachten. Mit diesem Werk belegen die Studierenden, dass sie gelernt haben, wissenschaftlich zu arbeiten. Eine zunehmende Zahl von Studenten stellt diese Arbeit auch ins Internet.
Anders als bei einer eventuell späteren Dissertation ist nicht erforderlich, dass die Diplomanden in ihrer Arbeit einen Forschungs-Erfolg erzielen. Zu beurteilen ist lediglich die wissenschaftliche Beherrschung des studierten Fachgebietes und die Methodik des Vorgehens.

Für künftige Lehrer gelten manche speziellen Bedingungen, die wegen der Pädagogik besondere staatliche Aufsicht erfordern; in Deutschland wird dies in Form des "Staatsexamens" bestätigt. Hingegen können sich Theologen, die einen Beruf (Berufung) in der Kirche anstreben, hiefür durch eine kirchliche Prüfung qualifizieren.

Nach dem erfolgreichen Examen wird dem Studenten/der Studentin ein studienspezifischer akademischer Grad (Diplom..., Magister...) verliehen, der auch die Qualifikation für bestimmte Berufsgruppen darstellt. Vereinzelt sind auch noch Sonderformen in Gebrauch, z.B. bei Juristen ohne Abschlussprüfung der "abs.jur." Das Staatsexamen vermittelt keinen bestimmten Grad, dient aber neben der Anstellungsbedingung als Ausgangspunkt für eine spätere Promotion.