Beitragsberechnung für Studenten (Krankenversicherung für Studenten)

Ausgangswert

Der Ausgangswert ist ein einheitlicher Betrag, unabhängig von den tatsächlichen Einnahmen des Studenten. Der fiktive Ausgangswert ist in § 23 b Abs. 1 SGB i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BAföG festgelegt.

Beitragssatz

Der Beitragssatz ist für alle Krankenkassen festgelegt. Er ergibt sich aus 7/10 des durchschnittlichen Beitragssatzes aller gesetzlichen Krankenkassen (§ 245 Abs. 1 SGB V). Der Beitragssatz für die Krankenkasse wird zum 1. Januar des Jahres vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt und gilt für das nächste Wintersemester.

Zahlen

Gültigkeit Ausgangswert Krankenversicherung Pflegeversicherung Zusatzbeitrag  Sonderbeitrag BAföG (KV/PV)
1. Okt. 2005 466,00 € 9,3 % 1,7 % 0,25 % 0,9 % 47,53 € / 9,09 €
1. Jul. 2005 466,00 € 9,4 % 1,7 % 0,25 % 0,9 % 48,00 € / 9,09 €
1. Jan. 2005 466,00 € 10,0 % 1,7 % 0,25 % entfällt 46,60 € / 9,09 €