Nachfolgend wird das Sozialgesetzbuch mit der Abkürzung SGB erwähnt.
Rechtsgrundlage
Voraussetzung für die Versicherung
Der Versicherung können Studenten beitreten, die an einer deutschen Fach- oder Hochschule eingeschrieben (immatrikuliert) sind. Unter Einhaltung der Höchststudiendauer kann diese Versicherung bis zum 14. Fachsemester oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres genutzt werden. Ein Verlängerung ist grundsätzlich möglich.