Meldeverfahren bei Studenten für die Krankenversicherung der Studenten

Vor der Einschreibung an der Universität / Fachhochschule

  • Entscheidung für eine gesetzliche Krankenkasse oder Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherung der Studenten
  • Krankenkasse stellt die Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Universität / Fachhochschule aus
  • Krankenkasse stellt die Versicherungsbescheinigung für das BAföG-Amt aus

Einschreibung an der Universität / Fachhochschule kann erfolgen

  • die Immatrikulationsbescheinigung wird vom Student bei der Krankenkasse eingereicht
  • die Krankenkasse führt nun die Krankenversicherung durch - die Anmeldung wird vorgenommen
  • der Beitrag wird grundsätzlich für das Semester im Voraus gezahlt (einige Krankenkassen bieten in ihrer Satzung die Möglichkeit einer monatlichen Zahlung bei Teilnahme am Einzugsverfahren)

Die Versicherung bleibt solange bestehen, bis eine Exmatrikulationsbescheinigung vorgelegt wird. Falls die Folgebeiträge (also nach dem 1. Semester) nicht gezahlt werden, erfolgt eine Mahnung. Eine gesetzliche Folge bei Zahlungssäumnis ist, dass die Krankenkasse eine Meldung an die Universität / Fachhochschule gibt, so dass diese den Studenten zwangsweise exmatrikulieren muss.