Ein Lehrstuhl (Deutschland) oder Lehrkanzel (Österreich) ist die planmäßige Stelle eines Professors an einer Hochschule, die mit personellen und finanziellen Mitteln zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben in Forschung und Lehre ausgestattet ist. Grundlage für den Lehrstuhl ist der ratifizierte Haushaltsplan der jeweiligen Hochschule.