Der studentische Grad bzw. die lateinische studentische Selbstbezeichnung wird an vielen Universitäten traditionell in der hochschulinternen Kommunikation genutzt. Er enthält den Grad des Studienfortschritts und das Studienfach und wird meist abgekürzt.
Studenten vom ersten Semester bis zum Vordiplom, der Zwischenprüfung oder dem Bachelor können sich als "stud. (studiosus) + Fachrichtung" bezeichnen, von diesem Zeitpunkt an oder ab der Vorbereitung auf den endgültigen Studienabschluss als "cand. (candidatus) + Fachrichtung". Es sind allerdings keine Titel bzw. akademische Grade, da sie nicht von einer Behörde in einem Verwaltungsakt vergeben werden. Dieser Grad ist im deutschsprachigen Raum nicht Teil des Hochschulrechts.
Studiosus (abgekürzt stud.) bezeichnet in dieser Tradition alle Studierenden, die (noch) nicht den oben angeführten Kriterien entsprechen. Der Begriff bezieht sich auf den studiosus, den eifrigen Lernenden (studium, -i, lat. "Eifer") an einer Universität seit dem Mittelalter.
Candidatus (abgekürzt cand.) bezeichnet Studierende höheren Semesters, die sich kurz vor oder in der Zeit der Abschlussprüfungen befinden, oder je nach Universität oder Studienfach auch Studierende nach bestandener Zwischenprüfung. Der Begriff bezieht sich auf den candidatus, den (lat.) Anwärter auf ein Amt, im Römischen Reich. Als es früher auch eine "grundständige Promotion" gab, also eine ohne vorher erworbenen akademischen Grad, konnte ein von einem Professor angenommener Doktorand diese Selbstbezeichnung haben.