Beschränkung der Verwendbarkeit

Candidatus wird z.B. in Belgien auch als akademischer Grad vergeben, in Dänemark ist es ein dem Magistergrad vergleichbarer Abschluss (z.B.cand. med., cand. psych. oder cand. ing.). Da nach bundesdeutschem Recht auch zum Verwechseln ähnliche ausländische Grade geschützt sind, ist die Führung des Kürzels cand. außerhalb des hochschulinternen Verkehrs nicht möglich, außer wenn "der Gesamteindruck" der Begriffsverwendung keine Täuschung nahelegt.