Kreditfinanzierung
Da die Ansicht darüber variiert, ob, wofür und unter welchen Umständen Studiengebühren angemessen sind, gibt es auch verschiedene Modelle für ihren Einsatz. Beispielsweise wird die Gebühr teilweise erst ab einer gewissen Studiendauer (beispielsweise sog. Langzeitstudiengebühren oder Studienkonto) oder fehlendem Studienerfolg erhoben.
Um den häufig finanzschwachen Studierenden die Entrichtung der Gebühr zu ermöglichen, sehen einige Modelle eine spätere Finanzierung vor, so dass sie die Gebühren erst über Kreditmöglichkeiten nachträglich entrichten müssen, sobald sie nach Studienende erstmalig eine gewisse Gehaltsgrenze überschreiten.
Manche europäischen Politiker favorisieren nachlaufende (nachgelagerte) Studiengebühren. In Australien wurde ein solches Modell 1989 unter dem Namen Higher Education Contribution Scheme (HECS) eingeführt. Die Studenten erhalten ein zinsloses Darlehen und zahlen die Gebühren erst dann zurück, wenn sie ein Mindesteinkommen erreicht haben (in Australien ab 12.400 Euro Brutto-Jahreseinkommen). Andere favorisieren ein Modell, bei dem alle Studenten Gebühren entrichten, einige jedoch über BAföG bis zu 100 Prozent erstattet bekommen.
Insgesamt haben alle Ansätze grundsätzlich gemeinsam, dass sie entweder eine Mehrbelastung der Studierenden oder ihre Verschuldung in Kauf nehmen.
"Landeskinderregelung"
Als Alternative zu allgemeinen Studiengebühren wird unter anderem die Erhebung von Gebühren nur für Studierende aus anderen Bundesländern gesehen, insbesondere um den Landeskindern ein gebührenfreies Studium zu eröffnen und zugleich einen Zustrom aus benachbarten Gebührenländern zu regulieren. In Bremen stieß dies indes zuletzt auf aktuelle rechtliche Bedenken, so jedenfalls nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen über die dortige "Landeskinderregelung".