Selbstständigkeit und Existenzgründung

Geschichte der Handelskammer

Handelskammern (Handels- und Gewerbekammern, Kommerzkammern, Handelsdeputationen, kaufmännische Ältestenkollegien) sind demokratische Organe zur (Selbst-)Vertretung der kaufmännischen und industriellen Interessen in einem bestimmten Bezirk.

Ähnliche Organisationen im Ausland

Die Aufgaben der Industrie- und Handelskammern nimmt in Österreich die Wirtschaftskammer Österreich wahr. Auch dort gibt es eine Pflichtmitgliedschaft.

In Italien ist es die CAMERA DI COMMERCIO = Handelskammer. In Südtirol findet man sie z. B. unter HANDELS-, INDUSTRIE-, HANDWERKS- UND LANDWIRTSCHAFTSKAMMER in BOZEN.

Mitgliedsart und Aufgabenbereiche in anderen Ländern finden sich unter anderem in der Drucksache 13/1664 des Landtags von Baden-Württemberg.

Gesetzliche Grundlagen

  • Artikel 1 Nr. 5 des 2. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
  • § 147, 196 SGB III (Restdauer auf Entgeltersatzleistungen) [4]
  • § 421 l SGB III (Definition der Anspruchsgrundlagen und der Förderhöhe)
  • § 8 SGB IV (Abgrenzung geringfügige selbständige Beschäftigung) [5]
  • § 14 SGB IV (Definition Arbeitsentgelt)
  • § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)
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